Gäste sind immer willkommen
- Unser Fluggelände ist zugelassen für Modelle bis 25KG Abfluggewicht
- Rasenfläche 150 x 60 Meter
- Ausrichtung SW – NO
- es können alle zugelassenen Kanäle im 35MHz Band (A- und B-) genutzt werden
- der Betrieb von 2,4GHz Anlagen ist zugelassen
- Turbinenbetrieb nicht gestattet (nur für Mitglieder nach Freigabe durch den Vorstand)
- Lärmpass erforderlich für Verbrennermodelle
- Luftfahrt Haftpflichtversicherung notwendig, Nachweis mitführen
- Flugbetrieb nur mit Flugleiter
- Kenntnisnachweis vom DMFV oder DaeC notwendig
- Gastfliegergebühr 5,00 Euro je Flugtag
- Verbrennerbetrieb in der Zeit von:
Montag – Samstag 08:00 – 13:00 und 14:00 – 20:00
Sonn und Feiertags 10:00 – 13:00 und 15:00 – 20:00
Weitere Infos in unserer FLUGPLATZORDNUNG
GPS Koordinaten: Länge 6° 12’ 50” Ost, Breite 51° 17’ 59” Nord
Burgwall 15, 41379 Brüggen
T 02163 / 9550
Hotel “zum Schiffchen”
Bruchstraße 3, 41379 Bürgen
T 02163 / 5443 o. 5018
Hotel Kreuels
Lobbericherstraße 15, 41334 Nettetal
T 02153 / 70110
Bahnhofstraße 10, 41334 Nettetal-Kaldenkirchen
Tel: 02157 / 8157-0
Hotel Zum Schänzchen
Am Schänzchen 5, 41334 Nettetal-Lobberich
T 02153 / 9157-10
Am 19. November ist im Amtsblatt der RegTP offiziell die Allgemeinzuteilung der Modellflugfrequenzen erfolgt. Damit erlangt sie Rechtskraft. Um möglicherweise aufkommenden Fragen zuvor zu kommen, listet das DMFV-Fachreferat Funk im Folgenden noch einmal die wichtigsten Punkte auf – hierbei wird deutlich, dass alle Forderungen und Wünsche des DMFV 100-prozentig umgesetzt wurden:
1. Die Allgemeinzuteilung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2003. Sollte ein Modellflieger nach dem 1. Januar Gebühren für eine beantragte Einzelzuweisung bezahlt haben, so geschah dies irrtümlich. Der Modellflieger sollte per Antrag diese bereits bezahlte Gebühr von jener RegTP-Außenstelle zurückverlangen, welche die Gebühr erhoben hat. Dies sollte mit Hinweis auf die Verfügung 53/2003 geschehen.
2. Wenn die bisherige Frequenzzuteilung ausläuft, braucht der Modellflieger nicht tätig zu werden.
3. Beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Fernsteuerung im 27-MHz-, 35-MHz- und 40-MHz-Bereich braucht der Modellflieger nicht tätig zu werden.
4. Noch gültige Frequenzzuweisungsurkunden haben seit dem 1. Januar 2003 keine Bedeutung mehr und müssen auch nicht mehr mitgeführt werden.
5. Alle bisherigen technischen Vorschriften, welche den Sender und den Empfänger betreffen, bleiben unverändert.
6. Der Betrieb von 35-MHz-Anlagen ist weiterhin exclusiv dem Modellflug vorbehalten.
7. Das 35-MHz-B-Band ist weiterhin erlaubt.